Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von MK Inkasso Services:
1.
Die Bearbeitung von Forderungen durch MK Inkasso Services erfolgt gemäß den
Richtlinien der Bundesinnung für das Inkassowesen. MK Inkasso Services verpflichtet
sich, Forderungen konsequent und mit allem nötigen Nachdruck zu bearbeiten und
unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen alle zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine rasche Einbringung der Forderung zu
gewährleisten.
2.
Eingehende Gelder werden unverzüglich an den Auftraggeber abgerechnet und
überwiesen.
3.
Die notwendigen Inkassokosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen
Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen werden gemäß der Verordnung des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL 141/1996 i.d.F.
BGBL I 118/2002, § 3 Abs. 1-6 als Schadenersatz gemäß § 1333 Abs 3 ABGB dem
Schuldner angerechnet, sofern diese Kosten vom Schuldner verschuldet bzw. der
Schuldner sich im subjektiven Zahlungsverzug gemäß § 1334 ABGB befindet. Diese
Kosten werden dem Auftraggeber bis zum Abschluss des Inkassofalles gestundet
und hat der Auftraggeber diese Kosten bei Uneinbringlichkeit einer Forderung
nicht zu ersetzen.
4.
Zahlungen, die vom Schuldner direkt an den Auftraggeber geleistet werden, sowie
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Schuldner direkt, sind vom
Auftraggeber schriftlich innerhalb von 3 Tagen an MK Inkasso Services bekannt
zu geben. Bei verspäteter Meldung haftet der Auftraggeber für die dadurch
entstandenen Inkassokosten. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet,
Direktzahlungen auf Verlangen von MK Inkasso Services an diese weiterzuleiten.
5.
Ist der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt, wird dem Schuldner die
Umsatzsteuer aus den Inkassokosten nicht angerechnet. Die Umsatzsteuer wird dem
Auftraggeber nach Zahlung durch den Schuldner mittels Rechnungslegung bekannt
gegeben und ist von diesem spätestens zum nächstmöglichen Vorsteuerabzugstermin
an MK Inkasso Services zu zahlen. Diese Rechnungslegung, sowie die Abrechnung
und Überweisung der zu Gunsten des Auftraggebers eingebrachten Gelder, gilt als
Rechnungslegung gemäß § 1012 ABGB und besteht für MK Inkasso Services darüber
hinaus bezüglich der Inkassokosten keine Rechnungslegungspflicht gegenüber dem
Auftraggeber, und wird insbesondere seitens des Auftraggebers auf die Vorlage
von Zahlungsbelegen verzichtet.
6.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragsstorno, eigenmächtigen
Vergleichen mit dem Schuldner oder bei Weitergabe der Forderung an Dritte
(Rechtsanwälte oder andere Inkassobüros) ohne schriftliches Einverständnis von
MK Inkasso Services, sowie bei Übergabe von unberechtigten oder unrichtigen
Forderungen die aufgelaufenen Inkassokosten gemäß Punkt 3 zu ersetzen.
Direktzahlungen oder Zahlungen sind kein Stornogrund.
7.
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner übergebenen Forderung. MK
Inkasso Services ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen
mit dem Schuldner abzuschließen. Weiters übernimmt MK Inkasso Services keine
Haftung für eintretende Verjährung.
8. MK
Inkasso Services behält sich die Möglichkeit vor, von geleisteten Zahlungen in
erster Linie die aufgelaufenen Kosten abzudecken. Der Auftraggeber tritt die,
dem Schuldner anzurechnenden, Verzugszinsen von MK Inkasso Services anstelle
einer Auftragsgebühr ab.
9.
Dubioseninkasso: (Ausgeklagte, verjährte und ausgebuchte Forderungen)
Bei
Aufträgen über bereits gerichtlich betriebene oder verjährte Forderungen, sowie
bei Weiterbearbeitung der von der MK Inkasso Services als uneinbringlich
berichteten und ausgebuchten Forderungen, wird dem Auftraggeber eine
Erfolgsprovision in der Höhe von 20 % von allen, zu Gunsten des Auftraggebers
eingehenden, Geldern (auch von Direktzahlungen laut Punkt 4) verrechnet.
10.
Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis, dass MK Inkasso Services einen
Rechtsanwalt im Zuge des Mahnverfahrens mit der Erstellung und Versendung einer
Anwaltsmahnung beauftragt. Die Kosten des Rechtsanwaltes trägt im Falle der
Einbringlichkeit der Forderung der Schuldner aus dem Titel des Schadenersatzes,
im widrigen Fall der Auftraggeber. MK Inkasso Services übernimmt keine
Anwaltskosten, daher werden abgesehen von der Anwaltsmahnung weitere rechtliche
Intentionsschritte wie insbesondere eine Klagsführung, mit dem Auftraggeber
gesondert vereinbart und abgestimmt, falls diese aussichtsreich erscheinen.
Der
Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, sämtliche Schuldnerdaten
zu seinen Inkassofällen, unabhängig, ob es sich um außer- oder gerichtliche
Betreibungen handelt, an das Unternehmen CRIF GmbH, 1150 Wien, zu deren
weiteren gewerblichen Verwendung im Sinne der §§ 151-153 GewO 1994 zu
übermitteln.
11.
Sondervereinbarungen und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der
Schriftform. Als Gerichtsstand wird das für A – 1010 Wien zuständige Gericht
vereinbart.
12.
Für das Auftragsverhältnis zwischen MK Inkasso Services und dem Auftraggeber
gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
13.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, werden hiervon die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter
Berücksichtigung der Parteienabsicht am nächsten kommt.